Mitarbeitende werben Mitarbeitende
Wie funktioniert die Aktion?
Ganz einfach: Laden Sie sich hier unseren Werbe-Flyer runter. Dieser enthält einen Empfehlungsnachweis, der zusammen mit der Bewerbung der geworbenen Person eingehen muss. Es kann nur ein Empfehlungsnachweis je Bewerbung eingereicht werden.
Grundsätzlich können alle ausgeschriebenen Stellen der Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft in den Einrichtungen der Ambulanten Pflegedienste in Bad Soden-Salmünster und Freigericht empfohlen werden.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Aktion
Für eine erfolgreiche Empfehlung eines/einer neuen Mitarbeiter*in erhalten Sie eine Prämie von bis zu 1.500 Euro brutto, gestaffelt nach Beruf, Stellenumfang und Stufen.
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Prämie-Programm ist, dass Sie als werbende*r Mitarbeiter*in zum Zeitpunkt des Arbeitsantritts der geworbenen Person in einem ungekündigten Dienstverhältnis mit uns stehen.
Der empfohlene Bewerber darf innerhalb des letzten Jahres nicht beim Caritas-Verband für den Main-Kinzig-Kreis beschäftigt gewesen sein. Ein Wechsel innerhalb des Verbandes oder ein Standortwechsel gilt nicht als neue Stelle.
Es besteht kein Anspruch auf Einstellung des empfohlenen Bewerbers. Grundsätzlich behält sich der Dienstgeber das Recht vor, Bewerber mangels Eignung oder mangels Personalbedarfs abzulehnen.
Ausgeschlossen von der Prämienzahlung sind Mitarbeiter*innen, die im Bewerbungsprozess involviert sind, wie z. B. Mitarbeitende des Zentralen Personalwesens, leitende Führungskräfte, Pflegedienstleitungen, MAV sowie Personalsachbearbeiter in den Einrichtungen.
So wird die Prämie ausgezahlt:
Die Prämie wird brutto mit der Gehaltsabrechnung ausgezahlt. Die Prämienzahlung von bis zu 1.500 Euro erfolgt gestaffelt:
- 250 Euro brutto bei Dienstantritt des empfohlenen Bewerbers
- 1.250 Euro (für eine geworbene Fachkraft) bzw. 1.000 € (für geworbene Pflegehelfer*in und Mitarbeitende in der Betreuung oder Hauswirtschaft) brutto nach einem Jahr ununterbrochener Dienstzeit.
- Für geworbene gfB-Kräfte erhalten Sie jeweils 20 % der Prämien
Die Aktion kann jederzeit aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen widerrufen werden. Bei Prämienzahlungen handelt es sich um eine freiwillige Leistung, auf die auch bei mehrfacher Anwendung kein Rechtsanspruch für die Zukunft besteht.