Springe zum Hauptinhalt
Arrow Online-Beratung Caritas
close
Caritas Deutschland
Caritas international
Adressen
Umkreissuche
Jobs
Umkreissuche
Kampagne
Facebook YouTube Instagram Linkedin
close
Kostenlos, anonym und sicher!

Sie benötigen Hilfe?

  • Allgemeine Sozialberatung
  • Aus-/Rück- und Weiterwanderung
  • Behinderung und psychische Beeinträchtigung
  • Eltern und Familie
  • HIV und Aids
  • Hospiz- und Palliativberatung
  • Jungen- und Männerberatung
  • Kinder und Jugendliche
  • Kinder- und Jugend-Reha
  • Kuren für Mütter und Väter
  • Leben im Alter
  • Migration
  • Rechtliche Betreuung und Vorsorge
  • Schulden
  • Schwangerschaft
  • Straffälligkeit
  • Sucht
  • Trauerberatung
  • U25 Suizidprävention
  • Übergang von Schule zu Beruf

Sie wollen wissen, wie die Online-Beratung funktioniert?

Inhalte filtern nach Thema
Caritas Logo mit dem Flammenkreuz
Caritas-Verband
für den
Main-Kinzig-Kreis e.V.
  • Startseite
  • Hilfe & Beratung
    • Arbeitsgemeinschaft Hospizdienst
    • Über uns
    • Hospizbegleitung
    • Veranstaltungen & Aktionen
    • Hospizbegleiter*in werden
    • Unterstützen Sie uns
    • Weiterführende Informationen
    • Beratungsdienste
    • Allgemeine Sozialberatung
    • Migranten
    • Suchtkranke
    • Kurberatung
    • Hilfen für Flüchtlinge
    • Ambulante Pflegedienste
    • Unsere Angebote
    • Ambulanter Pflegedienst Bad Soden-Salmünster
    • Ambulante Hauskrankenpflege St. Anna
    • Familien- und Jugendhilfen
    • Kinder, Jugendliche und Familien
    • Beratung in Erziehungsfragen
    • Mogli-Projekt
    • Wohnungsnotfallhilfe
    • Fachdienste
    • Wir über uns
    • Download
    Close
  • Unser Verband
    • Caritas im Netzwerk
    • Downloads
    • Mitarbeitervertretung
    Close
  • Aktuelles
    • Pressemeldungen
    • Termine
    • Blickpunkt Pflege
    • Pflegenotstand vor Ort
    • Berufswahl: Pflege!
    Close
  • Spende und Engagement
    • Freiwilligendienste
    • Ehrenamt
    • Spenden
    • Caritas im Netzwerk
    Close
  • Arbeitsplatz Caritas
    • Datenschutzinformation für Bewerber
    • Mitarbeitende werben Mitarbeitende
    • Ausbildung und Praktikum
    Close
Suche
Home
Filter
  • Startseite
  • Hilfe & Beratung
    • Arbeitsgemeinschaft Hospizdienst
      • Über uns
        • Unser Vorstand
        • Ehrenamtliche Mitarbeiter
        • Hauptamtliche Mitarbeiter
        • Presseberichte
      • Hospizbegleitung
      • Veranstaltungen & Aktionen
      • Hospizbegleiter*in werden
      • Unterstützen Sie uns
      • Weiterführende Informationen
    • Beratungsdienste
      • Allgemeine Sozialberatung
      • Migranten
        • Beratung Jugendliche
        • Beratung Erwachsene
        • Suchtberatung für Flüchtlinge
      • Suchtkranke
        • Beratung
        • Kontrolliertes Trinken
        • MPU-Vorbereitung
        • Betreutes Wohnen für Suchtkranke
        • Betreute Wohngemeinschaft
        • Ambulante Rehabilitation
        • Nachsorge
        • Suchtberatung für Flüchtlinge
        • Betriebliche Suchtberatung
        • Gruppenangebot für Angehörige von Suchtkranken
        • Programm zum bewussten Umgang mit digitalen Medien
      • Kurberatung
      • Hilfen für Flüchtlinge
        • Angebote für Kommunen
        • Angebote für Ehrenamtliche, Kirchengemeinden, Bildungsträger
        • Suchtberatung für Flüchtlinge
    • Ambulante Pflegedienste
      • Unsere Angebote
        • Beratung
        • Grundpflege
        • Behandlungspflege
        • Verhinderungspflege
        • Wundversorgung
        • Palliative Versorgung
        • Hauswirtschaftliche Hilfen
        • Betreuung
        • Weiterführende Informationen
      • Ambulanter Pflegedienst Bad Soden-Salmünster
      • Ambulante Hauskrankenpflege St. Anna
    • Familien- und Jugendhilfen
      • Kinder, Jugendliche und Familien
      • Beratung in Erziehungsfragen
      • Mogli-Projekt
    • Wohnungsnotfallhilfe
      • Fachdienste
        • Straßensozialarbeit
        • Tagesstätte
        • Herberge
        • Ambulante Fachberatung
        • Übergangswohnheim
        • Betreutes Wohnen
        • Notschlafstelle
        • Kleiderkammer
        • Obdachlosenhilfe
      • Wir über uns
        • Presseinformationen
        • Beirat
        • Chronik
        • Organigramm
        • Freiwilligendienst
      • Download
  • Unser Verband
    • Caritas im Netzwerk
    • Downloads
    • Mitarbeitervertretung
  • Aktuelles
    • Pressemeldungen
    • Termine
    • Blickpunkt Pflege
      • Pflegenotstand vor Ort
      • Berufswahl: Pflege!
  • Spende und Engagement
    • Freiwilligendienste
    • Ehrenamt
    • Spenden
    • Caritas im Netzwerk
  • Arbeitsplatz Caritas
    • Datenschutzinformation für Bewerber
    • Mitarbeitende werben Mitarbeitende
    • Ausbildung und Praktikum
  • Sie sind hier:
  • Startseite
  • Unser Verband
  • Grußwort
  • Startseite
  • Hilfe & Beratung
    • Arbeitsgemeinschaft Hospizdienst
      • Über uns
        • Unser Vorstand
        • Ehrenamtliche Mitarbeiter
        • Hauptamtliche Mitarbeiter
        • Presseberichte
      • Hospizbegleitung
      • Veranstaltungen & Aktionen
      • Hospizbegleiter*in werden
      • Unterstützen Sie uns
      • Weiterführende Informationen
    • Beratungsdienste
      • Allgemeine Sozialberatung
      • Migranten
        • Beratung Jugendliche
        • Beratung Erwachsene
        • Suchtberatung für Flüchtlinge
      • Suchtkranke
        • Beratung
        • Kontrolliertes Trinken
        • MPU-Vorbereitung
        • Betreutes Wohnen für Suchtkranke
        • Betreute Wohngemeinschaft
        • Ambulante Rehabilitation
        • Nachsorge
        • Suchtberatung für Flüchtlinge
        • Betriebliche Suchtberatung
        • Gruppenangebot für Angehörige von Suchtkranken
        • Programm zum bewussten Umgang mit digitalen Medien
      • Kurberatung
      • Hilfen für Flüchtlinge
        • Angebote für Kommunen
        • Angebote für Ehrenamtliche, Kirchengemeinden, Bildungsträger
        • Suchtberatung für Flüchtlinge
    • Ambulante Pflegedienste
      • Unsere Angebote
        • Beratung
        • Grundpflege
        • Behandlungspflege
        • Verhinderungspflege
        • Wundversorgung
        • Palliative Versorgung
        • Hauswirtschaftliche Hilfen
        • Betreuung
        • Weiterführende Informationen
      • Ambulanter Pflegedienst Bad Soden-Salmünster
      • Ambulante Hauskrankenpflege St. Anna
    • Familien- und Jugendhilfen
      • Kinder, Jugendliche und Familien
      • Beratung in Erziehungsfragen
      • Mogli-Projekt
    • Wohnungsnotfallhilfe
      • Fachdienste
        • Straßensozialarbeit
        • Tagesstätte
        • Herberge
        • Ambulante Fachberatung
        • Übergangswohnheim
        • Betreutes Wohnen
        • Notschlafstelle
        • Kleiderkammer
        • Obdachlosenhilfe
      • Wir über uns
        • Presseinformationen
        • Beirat
        • Chronik
        • Organigramm
        • Freiwilligendienst
      • Download
  • Unser Verband
    • Caritas im Netzwerk
    • Downloads
    • Mitarbeitervertretung
  • Aktuelles
    • Pressemeldungen
    • Termine
    • Blickpunkt Pflege
      • Pflegenotstand vor Ort
      • Berufswahl: Pflege!
  • Spende und Engagement
    • Freiwilligendienste
    • Ehrenamt
    • Spenden
    • Caritas im Netzwerk
  • Arbeitsplatz Caritas
    • Datenschutzinformation für Bewerber
    • Mitarbeitende werben Mitarbeitende
    • Ausbildung und Praktikum
Vorstand

Grußwort

 

Caritas ist mehr als eine Organisation. Sie ist eine Grundhaltung gegenüber Menschen, besonders gegenüber Menschen in Not. Caritas ist Kirche im Dienst am Nächsten.

Entsprechend unserem Leitspruch "Not sehen und handeln" versuchen wir als Regionalverband für den Main-Kinzig-Kreis stets Perspektiven zu eröffnen und Benachteiligungen abzubauen. Wir sehen das professionelle Angebot unserer Mitarbeiter/innen als Ergänzung und Unterstützung der sozialen Arbeit der Pfarrgemeinden in unserer Region.

Unsere hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind kompetente Ansprechpartner/innen, die sich auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes, Hilfesuchenden und Bedürftigen, unabhängig von Konfession und Religion und unter der Wahrung von Vertraulichkeit, zuwenden.

Unsere Angebote umfassen die Bereiche Familienhilfe, Jugend, Migration und Integration, Suchtberatung, Wohnungslosigkeit, häusliche Pflege und Hospizdienst. In diesen Bereichen wollen wir als Caritas sozialer Dienstleister und, für Menschen in Not, präsent sein.

Wir sind gerne für Sie da - sprechen Sie unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an.

Gleichzeitig laden wir Sie ein, sich als ehrenamtliche Helferin oder Helfer im Rahmen unseres Verbandes zu engagieren. Wir freuen uns über jegliche Form Ihres Engagements - auch wenn uns eine Spende zukommen lassen wollen.

Caritas ist eine Grundhaltung gegenüber allen Menschen - unterstützen Sie uns.

Ludwig Borowik

Vorsitzender der Regionalcaritasverbandes MKK

 

 

Weitere Informationen zu unserem Verband

Gremien

 

Die Gremien in unserem Verband

Mitglieder
 

Mitglieder des Verbandes sind insbesondere die als katholische Kirchengemeinden errichteten Pfarreien und Pfarrkuratien sowie die selbstständigen Seelsorgebezirke im Main-Kinzig-Kreis oder der Diözese Fulda, ferner die angeschlossenen Fachverbände und Vereinigungen" (§ 4,2 der Satzung).
 
Das sind zurzeit:

  • das Dekanat Hanau mit seinen Kirchengemeinden
  • das Dekanat Kinzigtal mit seinen Kirchengemeinden
  • die Fachverbände der Caritas
    Kreuzbundgruppe Gelnhausen
    Kreuzbundgruppe Langenselbold
    Malteserwerke gGmbH, An der Sportanlage 16, 63584 Gründau
    Sozialdienst katholischer Frauen, Friedrichstraße 12, 63450 Hanau 
    Sozialdienst katholischer Frauen, Bad Sodener Straße 52, 63628 Bad Soden-Salmünster
    Deutscher Orden, Bad Orb

 

 

Vorstand

Ludwig Borowik (1. Vorsitzender)
Jochen Honikel (stellv. Vorsitzender)
Manfred Goldbach 
Prof. Dr. Holger Kaesemann
Gerti Brünn-Betz
Dr. Silke Hoffmann-Bär
Bernhard Reckmann

 
 

Ludwig Borowik

Vorstandsvorsitzender

Borowik Vorsitzender 

 
 

Leitbild

Einführung

 
Das Rahmenkonzept des Caritas-Verbandes für den Main-Kinzig-Kreis e. V. formuliert die grundsätzlichen Aufgaben, Ziele, Herausforderungen und Perspektiven unseres Verbandes.
 
Als Regionalcaritas-Verband werden wir tätig zur Linderung der sozialen Nöte der Armen, Schwachen und Hilflosen im Main-Kinzig-Kreis.
 
Dabei sind für uns maßgebend:

  • der Anspruch des Evangeliums und der Glaube der Kirche 
  • die vom Bischof von Fulda genehmigte Satzung unseres Verbandes
  • die vom Bischof von Fulda genehmigte Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse 
  • die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)
  • das Leitbild des Deutschen Caritasverbandes und
  • Präambel und Leitbild des Caritasverbandes für die Diözese Fulda e.V.
    (Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25. September 2002)

 
 

Not sehen und handeln!

 

 I. Der Mensch im Mittelpunkt

 
 
1. Caritas ist konkrete Hilfe für Menschen in Not.

2. Caritas hilft vorrangig Menschen, die in ihrem persönlichen
Umfeld oder in den sozialen Sicherungssystemen keine oder keine
ausreichende Hilfe finden.

3. Caritas gibt die Hilfen unabhängig von Hautfarbe, Religion,
Herkunft oder Geschlecht.

4. Caritas bietet ganzheitliche Hilfen an, die die körperliche,
seelische und geistige Situation sowie die Lebenswelt der
Klienten/Patienten mit einbeziehen.

5. Caritas fördert die Hilfe zur Selbsthilfe und unterstützt Menschen
in Not auf ihrem Weg hin zu einem selbstständigen und selbstver-
antwortlichen Leben.

6. Caritas stellt im Einzelfall die erfolgreiche personale Beziehung
vor die fachliche Zuständigkeit.

7. Caritas ist Anwalt und Lobby für Menschen in Not.

 

II. Soziale Arbeit aus dem Glauben -  Theologische Grundlagen

 
 
1. Der menschenfreundliche Gott - Quelle der Caritas

2. Jesus Christus und seine Botschaft - Auftrag und Ermutigung der Caritas

3. Der Heilige Geist - Lebenskraft der Caritas

4. Prophetischer Geist - Sehkraft der Caritas

5. Die diakonische Kirche - Lebens- und Wirkungsraum der Caritas

6. Eine große Tradition - Verpflichtung zu ständiger Erneuerung

 

III. Arbeitsteilung im Main-Kinzig-Kreis

 

1. Partner im sozialen Netz des MKK

Als anerkannter Partner im MKK streben wir weiterhin an, eine qualitativ an-
spruchsvolle und kreative Kraft im sozialen Netz zu sein.

Wir respektieren die vorhandene und sich weiterentwickelnde Arbeitsteilung
im sozialen Netz des MKK, soweit sie zu einer qualifizierten Versorgung der
Hilfesuchenden führt.

Wir suchen die Zusammenarbeit mit allen Partnern im sozialen Netz zum
Wohle der Menschen, die bei uns Hilfe und Unterstützung suchen.

Wir fördern die ökumenische Zusammenarbeit in der sozialen Arbeit der
Kirchen.

Wir unterstützen unsere Klienten/ Patienten durch Information und Vermittlung
an jene Stellen, die die bestmögliche Lösung für ein Problem anbieten.

 

2. Konzentration auf ausgewählte Zielgruppen

Wir konzentrieren uns unter langfristigen und strategischen Gesichtspunkten
auf ausgewählte, übergeordnete Zielgruppen,
um unseren traditionellen Verpflichtungen gegenüber Benachteiligten nachzukommen, im Einklang mit der Arbeitsteilung im MKK,
um ein Caritas-spezifisches Profil zu erreichen,
um Kompetenz und Qualität sicherzustellen,
um im Rahmen unserer Ressourcen wirtschaftlich zu arbeiten.

Dieses Zielgruppenkonzept muss in größeren Abständen der gesellschaft-
lichen und sozialen Entwicklung angepasst werden.
 
Für jede Zielgruppe ist ein verantwortlicher Mitarbeiter vorzusehen.

3. Anbieter in sozialen Märkten

Als christlich orientierter, der sozialen Hilfe verpflichteter, gemeinnütziger Verband müssen wir uns auch der Realität der Märkte stellen. Das erfordert

  • marktgerechte Angebote,
  • sorgfältiges, wirtschaftliches Arbeiten,
  • bewusste Preisbildung,
  • schnelles, flexibles Reagieren auf Veränderungen,
  • bewusstes Messen an Mitbewerbern,

 
aber auch die Bereitschaft, aus dem einzelnen Markt auszusteigen, wenn das
Handeln nicht mehr in Übereinstimmung mit unseren Grundsätzen steht oder
nach entsprechender öffentlicher Diskussion und Ausschöpfen aller Möglich-
keiten die Grenzen des wirtschaftlich Vertretbaren langfristig überschritten
werden.

 
 
4. Strategische Partnerschaften

 
Unser Ziel ist es nicht, alles selbst oder mit vorrangiger Verantwortung unse-
res Verbandes zu machen, sondern das bestmögliche Angebot für die Hilfesu-
chenden bereit zu stellen.
 
Grundsätzliche Planungen stimmen wir mit unseren Partnern im Öffentlichen
Dienst ab. 
 
Bei notwendigen Hilfeangeboten, die unsere Möglichkeiten überschreiten,
suchen wir geeignete Partner, vorrangig aus dem katholischem bzw. ökumeni-
schen Bereich.

 

IV. Qualitativ hochwertige Arbeit

 1. Soziale Arbeit aus dem Glauben (Praxis)

Soziale Not hat oft auch mit Fragen nach dem Sinn des Lebens zu tun. Im
Sinne unseres ganzheitlichen Angebotes helfen wir unseren Klienten/ Patien-
ten, auch hierzu Antworten zu finden.
 
Wir haben hohen Respekt vor der religiösen Auffassung eines jeden Men-
schen.  
 
Wir halten es für wichtig, dass eine helfende Beziehung gekennzeichnet ist
durch ein tiefes Urvertrauen, d. h. durch Glaube, Hoffnung und Liebe.

 
Die Botschaft des christlichen Helfers besteht nicht in erster Linie aus seinem
Wort, sondern sie geschieht durch sein Leben.  
 
Wir sehen uns verpflichtet, die spirituelle, menschliche und praktische Dimen-
sion des diakonischen Dienstes unserer Mitarbeiter durch Fortbildungsmaß-
nahmen regelmäßig weiter zu entwickeln.

2. Professionelle, kreative Sozialarbeit/ Pflege 
 
In unseren Arbeitsfeldern wollen wir beispielhafte Arbeit auf hohem fachlichen
Niveau leisten.

Soziale Routineaufgaben übernehmen wir nur dort, wo sie unsere Hilfeprozes-
se fördern.

Wir entwickeln Lösungen für soziale Herausforderungen.

Neue Projekte gehen wir modellhaft an.

Wir arbeiten nach fachlichen Qualitätsstandards und beteiligen uns an deren
Weiterentwicklung.

 
Wir überprüfen regelmäßig die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität
unserer Arbeit.

  

V. Organisation und Wirtschaftlichkeit als tragende Basis 

 
1. Klare Strukturen

Der Verband gliedert sich entsprechend den Zielgruppen in Fachbereiche und
Verwaltung. Fachbereichsleitung und Zielgruppenmanagement sind identisch.

Die Fachbereiche untergliedern sich wieder in Geschäftsbereiche bzw. Fach-
gebiete.
 
Geschäftsbereiche sind operative, hochwirksame Einheiten mit klarer Markt-
verantwortung und eigener Ergebnisverantwortung.

Je nach Bedarf kann ein Fachbereich selbst ein Geschäftsbereich sein. Er ist
dann nur noch nach Fachgebieten unterteilt.

 
Fachgebiete sind fachlich selbstständige Teilbereiche.

 
2. Effiziente Abläufe

Routineabläufe bestimmen in hohem Maße die Alltagsarbeit. Sie müssen sorgfältig durchplant und regelmäßig auf Praktikabilität, Einfachheit und Wirt-
schaftlichkeit überprüft werden.
 
Routineabläufe sind zu dokumentieren.

 
 
Die Mitarbeiter sind mit den Routinen umfassend vertraut zu machen.

 
 
3. Ausschöpfen der Synergieeffekte

 
 
Die Strukturen unseres Verbandes fördern die Eigenentwicklung und Eigen-
verantwortung der Mitarbeiterteams.

 
 
Eine zusätzliche Optimierungschance liegt in der engen Zusammenarbeit aller
Fachbereiche, Geschäftsbereiche und Fachgebiete. Die Führungskräfte bün-
deln deshalb die zentrifugalen Kräfte durch

 
 
ein hohes Maß an einheitlichen Regeln und Maßstäben,
permanente Vernetzung in klientenbezogenen Aufgaben,
ein positives Arbeitsklima über die Bereichsgrenzen hinweg,
die Verpflichtung der Mitarbeiter, nach außen immer als Regionalcaritas-
Verband und nicht nur als Vertreter einer Einrichtung aufzutreten.

 
 
4. Konsequentes Ressourcenmanagement

 
 
Wir betreiben ein konsequentes und zeitgemäßes Ressourcenmanagement
und stellen damit sicher, dass Geld, Personal und Sachmittel für die Umset-
zung der Ziele und Aufgaben bedarfsgerecht und effizient nach den Regeln
eines modernen Wirtschaftsbetriebes zur Verfügung stehen.

 
 
5. Rücklagenbildung

 
 
Als gemeinnütziger Verband dürfen und wollen wir keine Überschüsse erwirt-
schaften, jedoch angemessene Rücklagen bilden.

 
 
Die Rücklagen dienen der Überbrückung kurzfristiger Krisen und der wirt-
schaftlichen Sicherung des langfristigen Erfolges des Verbandes.

 
 
Die Rücklagen sollen insbesondere den Erhalt der Arbeitsplätze sicherstellen.

 
 
6. Controlling

 
 
Wirtschaftliches Controlling erfolgt durch die Führungskräfte mit den Schritten
Planung, Information und Eigensteuerung. Ziel ist die Sicherstellung des ver-
einbarten wirtschaftlichen Ergebnisses.

 
 
Strategisches Controlling, d. h. die kritische Überprüfung der strategischen
Ausrichtung des Verbandes in allen Kernfragen ist eine ständige Aufgabe von
Vorstand und Geschäftsführung und bedarf in größeren Zeitabständen der
systematischen Überprüfung.

 
 

VI. Qualifizierte Führung für motivierte Mitarbeiter

 
 
1. Ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter im gemeinsamen Dienst für
die Hilfebedürftigen

 
 
Unsere Dienstgemeinschaft umfasst ehrenamtliche und hauptamtliche
Mitarbeiter.

 
 
Beide Mitarbeitergruppen haben unterschiedliche Aufgaben und ergänzen
sich im Dienst für die Hilfebedürftigen.

 
 
Ehrenamtliche und Hauptamtliche lernen voneinander.

 
 
Fachlichkeit, Einsatzwille, Flexibilität und Loyalität sind Grundlage für unsere
professionellen Dienste.

 
 
Ehrenamtliche binden sich an den Regionalcaritas-Verband allgemein, an
eine spezielle Zielgruppe oder befristet an ein oder mehrere bestimmte
Projekte.

 
 
In den Gruppen der Ehrenamtlichen wird auch das gesellige Miteinander
gepflegt.

 
 
Ehrenamtliche werden von hauptamtlichen Mitarbeitern unterstützt, erhalten
Versicherungsschutz, Kostenerstattung und Verwaltungsunterstützung.

 
 
2. Grundsätze für Leitung und Mitarbeiter

 
 
Wir sind eine Dienstgemeinschaft.
Es wird ein partizipativer Führungsstil gepflegt.
Wir arbeiten prozess-, ziel- und ergebnisorientiert.
Wir bilden uns ständig fort.
Wir tragen füreinander soziale Verantwortung.
Das Team ist die Keimzelle unserer Arbeit. In ihm sollte sich jeder Mitarbeiter
angenommen und fachlich und emotional zu Hause fühlen.

 
 
3. Fortbildung

 
 
Fort- und Weiterbildung gehört zu den wesentlichen Verpflichtungen eines
qualitativ hochwertig arbeitenden Verbandes. Das bedeutet, dass jeder Mitar-
beiter sich in einem ständigen Lernprozess befinden muss und der Verband
als Ganzes eine lernende Organisation darstellt.

 
 
Ehrenamtliche werden sorgfältig auf ihre Aufgabe vorbereitet, fachlich beglei-
tet und erhalten regelmäßig Fortbildungsangebote.

 
 
Träger, Leitungsverantwortliche und Mitarbeiter setzen die Ziele, Grundsätze und Verhaltensregeln dieses Leitbildes in ihren jeweiligen Arbeitsfeldern gemeinsam um.

 
 

Gott selbst ist Anwalt der Armen, Schwachen und Entrechteten.

 

Chronik

Kurzfassung

Zur Linderung der allgemeinen Not entstehen in der Nachkriegszeit in Gelnhausen und Schlüchtern Kreis-Caritas-Sekretariate. 1948 nimmt das Kreissekretariat in Hanau in der Lamboy-Straße seine Arbeit auf. Es erfolgt unter der Fürsorgerin Cäcilia Schmidt ein langsamer Aufbau von Fürsorgestellen. Schwerpunktfelder sind Erholungsfürsorge, Altenberatung und Aussiedlerberatung im Rahmen des Katholischen Lagerdienstes. 1961 erfolgt der Umzug in die Straße Im Bangert 2. 1962 wird der Caritas-Verband Hanau e.V. gegründet. 1969 stirbt Pfr. Oskar Diel; daraufhin wird Pfr. Karl Schönhals zum Vorsitzenden ernannt.

Am 08.03.1977 wird der Caritas-Verband für den Main-Kinzig-Kreis e.V. gegründet. Neuer Vorsitzender wird Pfr. Rudolf Koch, Hanau; sein Stellvertreter wird Pfr. Hans Höfler; 1980 wird die Ausländer-Sozialarbeit in den Caritas-Verband integriert. In der Liegenschaft Matthias-Daßbach-­Straße 2 werden alle Dienststellen, später die Geschäftsstelle eingerichtet. 1982 wird Ernst Wawroschek Geschäftsführer. 1983 übernimmt der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) die Schwangerschaftskonfliktberatung. 1989 wird Lothar Graf Geschäftsführer. Die Betreuungsstellen für Italiener, ehem. Jugoslawen und Spanier werden zu einem Team "Ausländer-Sozialarbeit" unter Leitung von Arturo Madrid zusammengefasst.1990 werden weitere Zielgruppen festgelegt: Ältere Mitbürger, Ausländische Mitbürger, Aussiedler, Mutter und Kind, Nichtsesshafte und Suchtkranke. 1991 wird das Franziskus-Haus in der Breslauer Straße als "Ökumenische Nichtsesshaftenhilfe" eingeweiht. Außerdem wird mit dem systematischen Aufbau einer Suchtkrankenberatung für die Altkreise Gelnhausen und Schlüchtern begonnen. 1992 wird das Sachgebiet Gemeindecaritas aufgebaut. Der Verband beschäftigt inzwischen 50 hauptamtliche Mitarbeiter*innen auf 38 Stellen. 1993 wird Pfr. Hans Höfler zum Vorsitzenden ernannt, als zweiter Vorsitzender wird Herr Dieter Hussing gewählt. 1996 erfolgt die Übernahme der Caritas-Sozialstation St. Laurentius (Hanau und Großkrotzenburg) vom Diözesan-­Caritasverband Fulda. Die Jugendhilfestation in Gelnhausen nimmt ihre Arbeit auf. Die Geschäftsstelle wird in die Altstraße 24 in Hanau verlegt und das Franziskus-Haus zieht in das umgebaute Haus in der Matthias-Daßbach-Straße 2. Der Verband beschäftigt nun 55 Mitarbeiter auf 45 Stellen. 1997 wird die Caritas-Sozialstation Bad Soden-Salmünster vom Diözesan-Caritasverband übernommen. Die Arbeitsgemeinschaft Hospiz (AGH) wird unter Trägerschaft des Caritas-Verbandes ins Leben gerufen. 1999 wird die "Notschlafstelle Schneckenhaus" in enger Kooperation mit der Stadt Hanau eingerichtet. Außerdem werden 16 Plätze Betreutes Wohnen für Wohnungslose geschaffen. 2002 entsteht in Gelnhausen der Arbeitsbereich Betreutes Wohnen für Suchtkranke. Im Folgejahr wird mit der ambulanten Rehabilitation für Suchtkranke begonnen. Die Familien- und Jugendhilfe-Station Gelnhausen übernimmt die Schulsozialarbeit in Freigericht und Wächtersbach. 2002 erfolgt die Übernahme der Sozialstation St. Martin in Jossgrund-Oberndorf von den Maltesern. Das Rahmenkonzept des Caritas-Verbandes für den Main-Kinzig-Kreis wird verabschiedet. Am Jahresende sind 116 Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Eine ähnlich hohe Zahl von Ehrenamtlichen unterstützt deren Arbeit, insbesondere als Hospizhelfer*innen und im Franziskus-Haus. 2003 wird Robert Flörchinger Geschäftsführer. Die Geschäftsstelle zieht von der Altstraße in Hanau um in das neu renovierte De­chant-Diel-Haus, Im Bangert 4. 2004 müssen aus betriebsbedingten Gründen Arbeitsverhältnisse im Bereich der Familien- und Jugendhilfestation und im Bereich der Fachambulanz für Suchtkranke aufgelöst werden. 2005 hat der Verband in der Konsolidierungsphase rund 98 Mitarbeiter*innen. Nach einer Auftragszusage durch Stadt Hanau kann die FJHS ihr Geschäftsfeld hierher ausdehnen. Bis Ende 2006 wächst die Mitarbeiterzahl von 90 auf 103. 2007 können mit einem neuen Mitarbeiterteam in Hanau weitere sozialpädagogische Familienhilfen etabliert werden. Die Fachambulanz für Suchtkranke erfährt durch die Mitgliedschaft im neu gegründeten Caritas Suchthilfeverbund Hessen gute Unterstützung. 2008 wird das System der Buchhaltung restrukturiert. Die Beteiligung an der Hilfezentrale Hanau ist nicht erfolgreich, der Pflegedienst wird zum Jahresende eingestellt. 2009/2010 sind insgesamt rund 100 Mitarbeiter*innen fest angestellt. Dazu kommen rund 140 ehrenamtliche Mitarbeiter*innen sowie weiterhin Honorarkräfte. Ingo Bischoff übernimmt die Leitung der Fachambulanz für Suchtkranke. Die Räume des Caritas-Verbandes in der Holzgasse 17 in Gelnhausen werden bedarfsgerecht und zeitgemäß umgebaut und saniert. 2011 wird Pfr. Rainer Modenbach zum Vorsitzenden ernannt. Zum Ausgang des Jahres zieht das Team Gelnhausen des Fachbereichs Familien- und Jugendhilfen in die Hofstraße 29 in Linsengericht-Altenhaßlau um. 2012 zieht die Caritas Sozialstation Bad Soden-Salmünster in die Bad Sodener Straße 17a um. Im Einzugsgebiet der Station werden damals täglich 181 Patienten versorgt, die größte Zahl seit der Gründung der Krankenpflegestation. Im Fachbereich Ambulante Hospizarbeit wird mit Frau Annette Böhmer eine eigene Fachbereichsleitung eingerichtet. Es werden 117 Patienten von 72 qualifizierten ehrenamtlichen Personen begleitet und 91 Sterbebegleitungen abgeschlossen. Herr Bernd Bohlender übernimmt die Fachbereichsleitung der Familien- und Jugendhilfen. 2013 wird Herr Diakon Michael Harth als neuer Vorsitzender durch den Diözesanbischof ernannt. 2014/2015 sind etwa 110 Mitarbeiter*innen beschäftigt; dazu kommen noch etwa 150 ehrenamtlich Tätige. Im Fachbereich Ambulante Hospizarbeit (AGH) wird die Hospiz- und Palliativberatungsstelle "Leben auf Zeit" eingerichtet. Ein neuer Fachdienst "Hilfen für Flüchtlinge" wird eingerichtet. Zum Erhalt der Platzzahlen in der Ökumenischen Wohnungslosenhilfe wird die Anmietung von nahegelegenem externen Wohnraum umgesetzt. In dem Modellprojekt "Caritas-Zentrum" in Bad Orb werden Erkenntnisse aus der Sozialraumorientierung umgesetzt. Es pflegt kontinuierlich die Verbindungen in die katholische Pfarrgemeinde und hat steigende Kontakte im sozialen Netzwerk in und um Bad Orb. 2016 ist der Caritas-Verband auf 125 hauptamtliche Mitarbeiter*innen gewachsen. Hinzu sind rund 150 Ehrenamtliche vor allem im Bereich der am­bulanten Hospizarbeit und der Wohnungsnotfallhilfe engagiert. Der Betrieb einer "Auszeitklasse" an der Brentano Förderschule in Linsengericht wird durch die Übernahme des Heilpädagogischen Zent­rums durch den Fachbereich FJH ermöglicht. ln Hanau werden Räume am Hessen-Homburg-Platz an­ gemietet. 2017 werden die Voraussetzungen für die Betreuung von Senioren im ehemaligen Johanniterhaus in der Hauptstraße 17 in Bad-Soden-Salmünster geschaffen. Eine Neufassung der Satzung des Verbandes wird beschlossen. Die Umbaumaßnahmen im Franziskus-Haus werden mit der Schaffung von hellen Einzelzimmern mit Nasszellen im sogenannten Übergangswohnheim abgeschlossen. Rainer Broßmann übernimmt die Fachbereichsleitung und Einrichtungsleitung der Ökumenischen Wohnungslosenhilfe Hanau. Das Caritas-Zentrum in Bad Orb wird in den neu errichteten Räumen des Caritas Betreuten Seniorenwohnens "Im Spitalgarten” fortgesetzt.

Der Diözesancaritasverband Fulda, der Förderkreis Hospiz Kinzigtal und der Regionalcaritasverband übernehmen als gemeinnützige Gesellschaft die Trägerschaft der stationären Einrichtung "Hospiz St. Elisabeth Kinzigtal" in Gelnhausen. Das Hospiz geht unter der Leitung von Frank Hieret Mitte August in Betrieb. 2018 wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Diözesancaritasverband Fulda abge­ schlossen. Der Vorsitz des Verbandes wechselt zur Jahresmitte von Diakon Michael Harth zu Ludwig Borowik. Als stellvertretender Vorsitzender wird Manfred Goldbach gewählt. Fachbereichsleiter Ingo Bischoff wird als Abwesenheitsvertreter des Geschäftsführers ernannt. Die Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes wird mit Jutta Link professionell aufgestellt. 2019 wird die Liegenschaft Hofstraße 29 in Linsengericht komplett für die Familien- und Jugendhilfen angemietet und wesentliche Verbesserungen für die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter*innen erreicht. Durch einen Betriebsübergang nach BGB wird die Trägerschaft der Ambulanten Hauskrankenpflegestation in Freigericht von der Katholi­schen St. Anna-Gemeinde übernommen. Am Ende des Jahres hat der Verband 167 hauptamtlich Tätige beschäftigt, dazu kommen 143 Ehrenamtliche, insgesamt also rund 300 Engagierte für die Caritas in der Region. 2020 muss die "Auszeitklasse" an der Brentanoschule in Linsengericht eingestellt werden. Als neues Projekt wird das Engagement im Bereich "Familienklassen" vorbereitet. Das Jahr ist vor allem durch die Corona-Pandemie und die dafür erforderlichen Maßnahmen geprägt. 2021 werden die Arbeitsverträge aller Mitarbeiter*innen der Ambulanten Hauskrankenpflege St. Anna Freigericht von der AVO des Bistums Fulda in die Arbeitsvertraglichen Richtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) überführt. Die Stabsstelle "Fachdienst Gemeindecaritas" erhält eine konzeptionelle Neufassung als "Fachstelle Caritas im Netzwerk". Für die Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes wird ein Imagefilmprojekt in Gang gesetzt, das in Zusammenarbeit mit der Öffentlichkeitsreferentin und der Filmemacherin lsabel Gathof umgesetzt wird. In Gelnhausen wird die ehemalige Außenstelle in Holzgasse 17 aufgegeben, ein Caritas-Zentrum im Herzbachweg 65 wird neu eingerichtet. Der Vorstand ist mit 8 Personen bis auf eine Position voll besetzt. Die Struktur der Fachbereiche mit ihren verantwortlichen Leitungen hat sich sehr bewährt. Am Ende des Jahres sind 169 Mitarbeiter*innen im Verband beschäftigt. Sie werden von 115 Ehrenamtlichen ergänzt, die schwerpunktmäßig im Franziskus-Haus und als Hospizhelfer im Einsatz sind.

Satzung

I. Name, Stellung, Sitz und Geschäftsjahr

§ 1

Vereinsname, Sitz

(1) Der Verein führt den Namen

"Caritas-Verband für den Main Kinzig-Kreis e.V.

(2) Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Hanau eingetragen.

(3) Der Sitz des Vereines ist Hanau.

(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(5) Bei dem Verein handelt es sich um die vom Bischof von Fulda anerkannte institutionelle Zusammenfassung und Vertretung der katholischen Sozialeinrichtungen im Main-Kinzig-Kreis. Er unterliegt der Aufsicht des Bischofs sowie in dessen Auftrag der Fachaufsicht des Caritasverbandes für die Diözese Fulda e. V.

(6) Er ist Verein der freien Wohlfahrtspflege und eine Gliederung des Caritasverbandes für die Diözese Fulda und des Deutschen Caritasverbandes.

(7) Für den Regional-Caritasverband gelten die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (GrO) in der jeweils für das Bistum Fulda geltenden Fassung sowie das auf dieser Grundlage jeweils festgelegte kirchliche Arbeitsrecht.

 

§ 2
Gemeinnützigkeit, Satzungszweck

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(2) Er ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereines fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(3) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins für ihre Mitgliedschaft keinerlei Entschädigung. (4) Satzungszweck ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere die Förderung der kirchlichen Caritas und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S. des § 53 der Abgabenordnung. 

II. Aufgaben des Vereines

§ 3
Aufgaben

(1) Der Verein verwirklicht den Satzungszweck durch die Wahrnehmung von Aufgaben der kirchlichen Caritasarbeit, sozialer Betreuung und Hilfen sowie durch die selbstlose Unterstützung von Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. (2) Der Verein soll insbesondere gemäß dem Satzungszweck in seinem Bereich1. die Werke der Caritas planmäßig fördern, das Zusammenwirken aller auf dem Gebiet der Caritas tätigen Personen und Einrichtungen herbeiführen und in der öffentlichen Sozial-, Jugend-, Alten-, Wohnungslosen- und Behindertenhilfe mitwirken;2. die Belange der Caritas überall, wo es notwendig erscheint, vertreten und die Zusammenarbeit mit Behörden und sonstigen öffentlichen Organen pflegen und sicherstellen;3. in anderen Organisationen mitwirken, soweit Aufgaben sozialer und caritativer Hilfe berührt werden;4. caritative Aktionen und Werke im Zusammenwirken mit den caritativen Fachverbänden und Vereinigungen durchführen;5. die Rechtsträgerschaft von sozialen und caritativen Einrichtungen übernehmen, soweit die Trägerschaft nicht von einer Kirchengemeinde oder vom Diözesan-Caritasverband übernommen wird.

III. Mitglieder des Vereines

§ 4
Mitglieder

(1) Mitglieder des Vereines sind die katholischen Kirchengemeinden, Filialkirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände im Tätigkeitsgebiet des Vereins.(2) Durch Aufnahme können kirchlich-caritative Fachverbände, Orden, Stiftungen, Vereine, Gesellschaften und andere juristische Personen Mitglied werden, die nach ihren satzungsgemäßen Zwecken kirchlich-caritative Aufgaben erfüllen. Das Gleiche gilt für nichtrechtsfähige Vereine.(3) Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe durch die Mitgliederversammlung festgelegt wird.

§ 5
Rechte der Mitglieder

(1) Die Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung je eine Stimme.

(2) Die juristischen Personen sowie die nichtrechtsfähigen Vereine üben dieses Stimmrecht durch einen Vertreter aus, dessen Bestellung und Abberufung sie selbstständig schriftlich verfügen.

(3) Im Falle der Verhinderung kann ein Mitglied sich nicht durch ein anderes Mitglied vertreten lassen.

§ 6
Aufnahme, Beendigung

(1) Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand auf Antrag. Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

(2) Die Mitgliedschaft, die nicht übertragbar ist, erlischt

1. durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt wird zum Schluss des Geschäftsjahres wirksam;

2. bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtsfähigkeit, bei sonstigen korporativen Mitgliedern durch Auflösung;

3. durch Ausschluss eines Mitgliedes wegen eines dem Zweck und dem Ansehen des Vereines schädlichen Verhaltens;

(3) Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Der Ausschluss ist schriftlich zu begründen. Das betroffene Mitglied hat hiergegen das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung, die über den Ausschluss endgültig entscheidet, wenn die Berufung binnen Monatsfrist nach Bekanntgabe des Ausschlusses beantragt wurde.

§ 7
Organe

Organe des Vereines sind:
1. der Vorstand,
2. die Mitgliederversammlung.

§ 8
Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden°1), dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und bis zu sechs weiteren Mitgliedern. 
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schriftführer. 

(2) Der Vorsitzende wird auf Vorschlag des Vorstandes des Caritasverbandes für die Diözese Fulda e. V. vom Diözesanbischof ernannt. Er sollte Priester oder Diakon sein.

(3) Die übrigen Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für jeweils vier Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. In der ersten Vorstandssitzung nach der Wahl wählt der Vorstand unter Leitung des Vorsitzenden aus seiner Mitte einen stellvertretenden Vorsitzenden und einen Schriftführer. Soweit die Kassenführung nicht anderweitig wahrgenommen wird, kann der Vorstand einen Kassenführer als weiteres Vorstandsmitglied für die jeweilige Amtsperiode hinzuwählen. 

(4) Für die rechtliche Vertretung des Vereins, zum Abschluss von Rechtsgeschäften sowie zu allen sonstigen Rechtshandlungen sind schriftliche Willenserklärungen des Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden, und eines weiteren Mitgliedes des Vorstands erforderlich und ausreichend. 

°1) Sämtliche aufgrund dieser Satzung zu besetzenden Funktionen oder Ämter können sowohl von Frauen als auch von Männern ausgeübt werden. Für diese Satzung wird wegen der besseren Lesbarkeit die männliche Schreibweise angewandt.

Die Zeichnung erfolgt in der Weise, dass dem Namen des Vereins die Unterschriften angefügt werden. Die Verhinderung des Vorsitzenden ist Außenstehenden nicht nachzuweisen.

(5) Die Vorstandsmitglieder bleiben solange im Amt, bis ihre Nachfolger im Vereinsregister eingetragen sind. Scheidet ein Vorstandmitglied im Sinne von § 26 BGB vorzeitig aus, ist für den Rest der laufenden Amtszeit ein neues Mitglied zu wählen bzw. zu bestellen.

(6) Der nach § 11 Abs. 2 der Satzung bestellte Geschäftsführer gehört mit beratender Stimme dem Vorstand an, soweit der Vorstand nicht etwas anderes beschließt.

 

§ 9
Aufgaben des Vorstandes

(1) Soweit dies nicht nach dieser Satzung der Mitgliederversammlung vorbehalten ist, besorgt der Vorstand alle Angelegenheiten des Vereines und der von ihm getragenen Einrichtungen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung.

(2) Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören insbesondere

1. die Ausführung aller Beschlüsse, die die Vereinsorgane in Wahrnehmung ihrer Zuständigkeit gefasst haben;
 
2. die Erstellung des Haushaltsplans inklusive Stellenplan und Investitionsplan;

3. die Überwachung der Einhaltung des Haushaltsplans;

4. die Aufstellung der Jahresrechnung;

5. die ordentliche Verwaltung des Vereinsvermögens und der vereinseigenen Einrichtungen;

6. die Regelung der Personalangelegenheiten der Mitarbeiter des Vereines und seiner Einrichtungen einschließlich Einstellung und Kündigung, soweit nicht der Diözesanverband Aufstellungsträger ist;

7. der Erlass von Dienstanweisungen für die im Aufgabenbereich des Vereines tätigen Mitarbeiter sowie die Wahrnehmung der Fach- und Dienstaufsicht

8. die Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern gemäß § 5 der Satzung.

(3) Soweit gemäß § 11 dieser Satzung eine Geschäftsführung bestellt ist, obliegt dem Vorstand des Weiteren

1. die Überwachung und Kontrolle der Geschäftsführung; dabei kann der Vorstand jederzeit die von ihm als notwendig angesehenen Informationen anfordern;

2. die Genehmigung des von der Geschäftsführung zu erstellenden Entwurfs des Haushaltsplans mit Stellenplan und Investitionsplan für das jeweils folgende Jahr; mehrjährige Investitions- und Finanzpläne sind ihm von der Geschäftsführung zur Genehmigung vorzulegen;

3. die Beschlussfassung über den von der Geschäftsführung erstellten Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung sowie die Entgegennahme regelmäßiger Tätigkeits- und Finanzberichte der Geschäftsführung;

4. die Erteilung von Prüfungsaufträgen an die kirchliche Aufsicht (§ 15 der Satzung) und ggf. an externe Prüfer sowie die Entgegennahme der Berichte über die Prüfung des Jahresabschlusses und anderer Prüfungssachverhalte.

 

§ 10

Arbeitsweise

(1) Der Vorstand tritt auf Einladung durch den Vorsitzenden oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr zusammen. Auf schriftlich begründeten Antrag eines Vorstandsmitgliedes muss der Vorstand einberufen werden. Die Einladungen erfolgen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung spätestens drei Tage vor der betreffenden Sitzung des Vorstandes.

(2) Den Vorsitz in den Sitzungen des Vorstandes führt der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.

(3) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind, wobei zwingend der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter anwesend sein muss. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, im Falle seiner Abwesenheit des stellvertretenden Vorsitzenden. Über Angelegenheiten, die nicht auf der Tagesordnung der Einladung standen, kann nur Beschluss gefasst werden, wenn alle Vorstandmitglieder anwesend sind und der Beschlussfassung nicht widersprechen.

(4) Mitglieder des Vorstandes des Caritasverbandes für die Diözese Fulda oder von ihnen Beauftragte können an den Sitzungen des Vorstandes des Vereins beratend teilnehmen.

(5) Über die Sitzungen und Vorstandsbeschlüsse ist unverzüglich im Anschluss an die Vorstandssitzung eine Niederschrift anzufertigen, die vom Sitzungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

(6) Der Vorstand kann zu seiner Beratung und Unterstützung Beiräte und Ausschüsse berufen.

§ 11

Geschäftsführung

(1) Der Vorstand kann gemäß Absatz 2 mit Zustimmung der kirchlichen Vereinsaufsicht (Diözesancaritasverband/Bischöfliches Generalvikariat) die Wahrnehmung der in Absatz 4 genannten Geschäftsführungsaufgaben einem Geschäftsführer übertragen. Der Geschäftsführer erledigt seine Aufgaben entsprechend Gesetz und Satzung sowie gemäß den Beschlüssen des Vorstandes und der übrigen Vereinsgremien.

(2) Die Geschäftsführung kann wahrgenommen werden entweder 

1. durch einen vom Vorstand vorgeschlagenen Geschäftsführer, mit dem der Caritasverband für die Diözese Fulda e. V. einen Dienstvertrag abschließt und ihn für eine von ihm festgelegte Dauer für die Geschäftsführung im Verein einsetzt; außerdem kann in gleicher Weise ein stellvertretender Geschäftsführer bestellt und eingesetzt werden, der im Verhinderungsfall den Geschäftsführer mit allen Rechten und Pflichten vertritt oder

2. durch den Caritasverband für die Diözese Fulda e. V. im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages; Abschluss, Änderung und Beendigung eines solchen Vertrages bedürfen der Genehmigung des Bischöflichen Generalvikariates. In diesem Fall nimmt der Vorstand des Diözesancaritasverbands oder ein vom Diözesancaritasverband mit den Geschäftsführeraufgaben betrauter Bevollmächtigter gemäß § 8 Abs. 6 der Satzung an den Vorstandssitzungen des Vereins teil. 

Ist gemäß vorstehender Ziffer 1 ein Geschäftsführer und ein stellvertretender Geschäftsführer bestellt, nehmen diese die Geschäftsführungsaufgaben gemeinsam wahr, soweit der Vorstand keine Aufgabenverteilung festgelegt hat. 

(3) Ein nach Absatz 2 Ziffer 1 bestellter Geschäftsführer und ggf. stellvertretender Geschäftsführer kann als besonderer Vertreter nach § 30 BGB bestellt werden. Andernfalls erhalten sie entsprechende rechtsgeschäftliche Vollmacht. Vertretungsmacht oder Vollmacht ist von beiden gemeinschaftlich auszuüben. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, kann dieser die Vertretungsmacht oder Vollmacht nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied ausüben. Die Einräumung von Alleinvertretungsmacht oder -vollmacht bedarf der Genehmigung der kirchlichen Vereinsaufsicht.

(4) Die nach Absatz 1 und 2 berufene Geschäftsführung erledigt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und eigenverantwortlich die nachfolgend genannten Geschäftsführungsangelegenheiten. Angelegenheiten, die nachfolgend nicht genannt sind, bleiben allein dem Vorstand vorbehalten, soweit der Vorstand über den Diözesancaritasverband der Geschäftsführung keine weiteren Aufgaben im Einzelfall zuweist:

1. Erledigung der laufenden Verwaltungs- und Geschäftsvorfälle des Vereines und seiner Einrichtungen gemäß den Vorgaben des Vorstandes und der veranschlagten Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans;

2. Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht sowie der Weisungsbefugnis über das Personal sowie Abwicklung der Personalverwaltung;

3. Vorbereitung der Sitzungen der Vereinsorgane sowie Durchführung der zur laufenden Geschäftsführung gehörenden Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung;

4. Aufstellung des Haushaltsplans mit Stellen- und Investitionsplan sowie des Jahresabschlusses mit Lagebericht und sonstigen geforderten Bestandteilen zur Vorlage bei den zuständigen Gremien sowie kirchlichen und ggf. staatlichen Stellen;

5. Berichterstattung gegenüber Vorstand, Mitgliedersammlung und kirchlicher Aufsicht über die Geschäftsführung gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 4, die Finanz- und Vermögenslage, die finanziellen und sonstigen Risiken, wichtige Geschäfte und Vorhaben sowie Einleitung unaufschiebbarer Maßnahmen bei Vorgängen, die die Interessen des Vereines gefährden;

6. Wahrung der satzungsmäßigen Zwecke und der steuerlichen Gemeinnützigkeit des Vereines im übertragenen Aufgabenbereich;

7. Abschluss, Änderung und Aufhebung von Dienst- und Arbeitsverträgen im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse;

8. weitere im Einzelfall der Geschäftsführung durch Vorstandsbeschluss übertragene Geschäftsvorgänge.


V. Mitgliederversammlung

 

§ 12
Aufgaben

Der Mitgliederversammlung obliegt

1. die Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes;

2. das Vortragen von Anregungen für die Gestaltung der Vereinsarbeit;

3. die Genehmigung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Vorstandes;

4. die endgültige Entscheidung bei Berufungen gegen den Ausschluss von Mitgliedern;

5. die Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereines;

6. die Regelung des Beitragswesens;

7. die Wahl der zu wählenden Vorstandsmitglieder;

8. die Beschlussfassung über die Angelegenheiten, die der Vorstand der Mitgliederversammlung zur eigenständigen Behandlung zuweist.

§ 13
Arbeitsweise

(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung ist jährlich abzuhalten.

(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden einberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert, oder wenn wenigstens ein Viertel der Mitglieder des Vereines die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorsitzenden be¬antragt. 

(3) Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden, einberufen. Die hierzu erforderliche Einladung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung durch Rundschreiben. Die Einberufungsfrist beträgt zwei Wochen.

(4) Anträge zu Fragen, die nicht auf der Tagesordnung stehen, sind schriftlich spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung bei dem Vorsitzenden einzureichen. Über ihre Behandlung entscheidet die Mitgliederversammlung. 

(5) Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden geleitet, im Verhinderungsfalle durch den stellvertretenden Vorsitzenden. Sind beide Vorsitzende verhindert, wählt die Mitgliederversammlung für die jeweilige Sitzung aus ihrer Mitte einen die Versammlung leitenden Vorsitzenden.

(6) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig und fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Mitgliederversammlung.

(7) Über das Ergebnis der Mitgliederversammlung ist unverzüglich eine Niederschrift anzufertigen, die die vorschriftsmäßige Ladung, die Tagesordnung und die Beschlüsse enthalten muss. Die Niederschrift ist vom Leiter der Versammlung und dem Schriftführer zu unterzeichnen.

 

VI. Bischöfliche Aufsichtsrechte

 

§ 14
Genehmigungspflicht

(1) Folgende Beschlüsse und Rechtsgeschäfte bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Bistums Fulda:
a) Haushaltsplan/Wirtschaftsplan mit Stellen- und Investitionsplan,
b) Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlüsse über die Ergebnisverwendung,
c) Satzungsänderungen und Auflösung des Vereines.

(2) In gleicher Weise bedürfen nachfolgende Rechtsgeschäfte und Entscheidungen der Genehmigung:

1. Unabhängig vom Gegenstandswert:
1.1. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von Grundeigentum und sonstiger Rechte an Grundstücken,
1.2. Ausgliederung von Geschäftsbereichen, die Bildung neuer Rechtsträger, der Erwerb von Beteiligungen, die Gründung von Gesellschaften sowie die Eröffnung, wesentliche Änderung oder Schließung von selbstständig geführten Einrichtungen und sonstigen Dienststellen,
1.3. Rechtsgeschäfte mit Mitgliedern des Vorstandes oder mit Geschäftsführern,
1.4. Abschluss und Änderung von Arbeitsverträgen mit Mitarbeitern in den AVR-Vergütungsgruppen 1 bis 4b, KR 12 a bis KR 9 c bzw. S 18 bis S 12 oder in einer diesen Eingruppierungen vergleichbaren Vergütungsgruppe oder Tätigkeit. 
Im Übrigen ist eine Zustimmung erforderlich, wenn es um Arbeitsverträge für Stellen geht, die nicht mit dem zum Wirtschaftsplan gehörenden Stellenplan genehmigt sind. 

2. Unabhängig von einer Mitteleinstellung im Wirtschaftsplan:
2.1. sonstige Rechtsgeschäfte mit einem Gegenstandswert von mehr als 
50.000,00 EUR.
2.2. Baumaßnahmen mit veranschlagten Gesamtkosten von mehr als
50.000,00 EUR,
2.3. Aufnahme und Gewährung von Darlehen, einschließlich Vereinbarungen über Kontokorrentkreditlinien sowie Wertpapiergeschäfte mit einem Wert von jeweils mehr als 50.000,00 EUR, wobei in sich zusammenhängende Vorgänge zur Bestimmung des Gegenstandswertes zusammengefasst werden; bei Wertpapiergeschäften ist eine Einzelgenehmigung nicht erforderlich, wenn diese Geschäfte gemäß den Bestimmungen einer vom Vorstand und der Bischöflichen Aufsicht genehmigten Anlagerichtlinie getätigt werden,

3. Abschluss und Änderung von sonstigen Dauerschuldverhältnissen, bei denen die jährliche Belastung 50.000,00 EUR übersteigt oder die unkündbare Laufzeit mehr als zwei Jahre beträgt.

4. Bestellung eines Geschäftsführers oder eines stellvertretenden Geschäftsführers und Abschluss oder Änderung von Dienst- und Geschäftsbesorgungsverträgen gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung. 

5. Erteilung von Vertretungsbefugnissen oder Vollmachten gegenüber der Geschäftsführung.

(3) Der Verein lässt sich gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung durch ein externes, anerkanntes Institut prüfen und übersendet unverzüglich nach Vorlage des Prüfungsberichtes dem Bistum Fulda eine Ausfertigung des Prüfberichtes. Das Bischöfliche Generalvikariat kann jederzeit die Vorlage von weiteren Unterlagen und die Erteilung von Auskünften vom Vorstand verlangen.

(4) Die in Absatz 2 geregelte Beschränkung der Vertretungsmacht soll zur Eintragung im Vereinsregister beantragt werden.


VII. Allgemeine Prüfungsrechte

 

§ 15 
Einsichts- und Prüfungsrechte

(1) Sowohl das Bischöfliche Generalvikariat Fulda als auch der Caritasverband für die Diözese Fulda e. V. haben jederzeit das Recht, Einsicht in die Vereinsunterlagen zu nehmen und weitere Auskünfte zu verlangen. Bei Prüfungsmaßnahmen muss die Geschäftsführung des Regional-Caritasverbandes anwesend sein. Das Bischöfliche Generalvikariat Fulda und der Caritasverband für die Diözese Fulda e. V. haben ferner das Recht, die ordnungsgemäße Verwendung zweckgebundener Mittel nachzuprüfen. 

(2) Die Jahresrechnung wird alljährlich vom Caritasverband für die Diözese Fulda e. V. geprüft und dem Bischöflichen Generalvikariat zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung ist Voraussetzung und Grundlage für die Entlastung des Vorstandes.

VIII. Satzungsänderung / Auflösung des Vereines

 

§ 16
Beschlüsse über Satzungsänderung und Auflösung

Änderungen der Satzung und Auflösung des Vereines können nur von einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Auf die Genehmigungspflicht nach § 14 Abs. 2  dieser Satzung wird verwiesen.

§ 17
Anfallberechtigte

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereines oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes fällt sein Vermögen an den Caritasverband für die Diözese Fulda e. V., ersatzweise an das Bistum Fulda, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben.

Vorstehende Satzung wurde in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 26.01.2017 beschlossen. 

_____________________________

Diakon Michael Harth
Vorsitzender 

 

_____________________________
Ludwig Borowik 
stellvertretender Vorsitzender

Diese Neufassung der Satzung wird dem Amtsgericht Hanau zur Eintragung im Vereinsregister vorgelegt; insbesondere soll die in § 14 Abs. 2 geregelte Beschränkung der Vertretungsmacht zur Eintragung beantragt werden.
Vorstehendender Satzung wird hiermit die Bischöfliche Genehmigung erteilt.

  • Kontakt:
Das Dechant-Diel-Haus in Hanau
Caritas-Verband für den Main-Kinzig-Kreis e.V.
Im Bangert 4
63450 Hanau
06181 92335-0
06181 92335-19
06181 92335-0
06181 92335-19
06181 92335-19
sekretariat@caritas-mkk.de
www.caritas-mkk.de
Mehr Informationen

Telefonisch erreichen Sie uns:

Montag - Donnerstag

9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr

Freitag und in den hessischen Ferien

9 – 12 Uhr

  • Geschäftsführende Reionalleitung:
Broßmann
Rainer Broßmann
Dipl.-Sozialpädagoge
06181 92335-10
06181 92335-10
sekretariat@caritas-mkk.de
Im Bangert 4
63450 Hanau
  • Vorstand
Borowik
Vorstandsvorsitzender Ludwig Borowik
sekretariat@caritas-mkk.de
nach oben

Hilfe und Beratung

  • Beratungsdienste
  • Arbeitsgemeinschaft Hospizdienst
  • Familien- und Jugendhilfen
  • Wohnungsnotfallhilfe
  • Ambulante Pflegedienste
  • caritas-mkk.de

Über uns

  • Unser Verband
  • Aktuelle Pressemeldungen
  • Termine und Veranstaltungen

Spende und Engagement

  • Spenden
  • Ehrenamtliches Engagement
  • Freiwilligendienste
  • Caritas im Netzwerk

Arbeitsplatz Caritas

  • Aktuelle Stellenangebote
Cookies verwalten
Datenschutz
Impressum
  • Datenschutz: www.caritas-mkk.de/datenschutz
  • Impressum: www.caritas-mkk.de/impressum
Logo CV MKK
Copyright © caritas 2025