Betreutes Wohnen
Es gibt zwei Angebote:
- Betreutes Wohnen nach § 67 SGB XII, für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Die Dauer orientiert sich am individuellen Bedarf und kann in der Regel bis zu 2 Jahren bewilligt werden.
- Betreutes Wohnen nach § 53 SGB XII, für Menschen mit einer Suchterkrankung
Betreutes Wohnen ist die Verbindung einer selbstständigen Lebensführung in eigenem Wohnraum, mit einer am Hilfeplan orientierten regelmäßigen Beratung mit persönlichen Hilfen durch die Fachkräfte.