Verhinderungspflege
Sie haben die Pflege für einen pflegebedürftigen Menschen übernommen. Eine Aufgabe, die viel Kraft und Ausdauer fordert. Doch was, wenn Sie selbst einmal krank sind oder vielleicht einmal in Urlaub fahren möchten?
Sagen Sie uns Bescheid - gerne übernehmen wir die kurzzeitige Versorgung Ihres zu pflegenden Angehörigen für Sie.
Sie haben Anspruch auf Verhinderungspflege wenn Sie:
- Einen pflegebedürftigen Menschen seit mindestens 6 Monaten in seiner häuslichen Umgebung pflegen
- dieser mindestens die Pflegestufe 2 hat
Durch die Verhinderungspflege können Sie den kurzzeitigen Umzug Ihres Angehörigen in ein Pflegeheim vermeiden. Die Versorgung findet weiter in der gewohnten Umgebung des Pflegebedürftigen statt.