Obdachlosenhilfe
Auf Antrag kann sozialarbeiterische Hilfe und Unterstützung bei drohender und akuter Obdachlosigkeit angeboten werden.
Die Obdachlosenhilfe beinhaltet die Klärung der Unterkunftssituation, der finanziellen Lage, die Unterstützung bei der Wohnungssuche und -anmietung. Zur Nachsorge erfolgt auch die Vermittlung in das örtliche Hilfenetz, z.B. Suchthilfe, Krankenhilfe, Familienhilfe und Schuldnerberatung.
Die Leistungen als vorbeugende, akute und nachsorgende Hilfe können bei der zuständigen Kommunalverwaltung oder dem Kommunalen Center für Arbeit beantragt werden. Informationen über dieses Hilfeangebot erhalten sie über die Mitarbeiter der Ambulanten Fachberatung.