Führerschein weg - was tun?
Wenn Ihnen aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum der Führerschein entzogen wurde, müssen Sie in der Regel ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen um diesen wiederzubekommen.
Ungefähr 50 Prozent der Bewerber*innen scheitern aber, weil sie gegenüber dem Gutachter nicht überzeugend darlegen können, dass sie zukünftig kein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werden.
Mit unserem Angebot zur Vorbereitung auf die MPU bieten wir Ihnen hierfür die passende Unterstützung an. In einem für Sie kostenlosen Erstgespräch informieren und beraten wir Sie umfassend und erstellen gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Fahrplan für Ihren Weg zu einer erfolgreichen MPU.
In unseren (kostenpflichtigen) Vorbereitungskursen für die MPU vermitteln wir Ihnen dann das nötige Fachwissen und besprechen Probleme mit dem Ziel, eine Verhaltensänderung in Bezug auf Alkohol beziehungsweise illegale Substanzen im Straßenverkehr zu erreichen. Die Schulungen finden einmal pro Woche jeweils 90 Minuten in einer Gruppe oder in 50-minütigen Einzelgesprächen statt.
Unsere Kursleiter verfügen alle über langjährige Erfahrung im Bereich der Suchthilfe.
Inhalte der Schulung sind:
- Allgemeine Informationen zur MPU
- Erarbeitung der eigenen Konsumgeschichte
- Funktionalität des Suchtmittelkonsums
- Promilleberechnung und Analyse der tatsächlichen Wirkung von Alkohol
- Analyse des Straßenverkehrsdeliktes und heutige Bewertung, eigene Haltung zu bisherigem und künftigen Verhalten
- Aktuelle Lebenssituation
- Innere und äußere Veränderungen
- Risikosituation und Rückfallvermeidung
- Reflektion des Gelernten
Der MPU-Vorbereitungskurs besteht aus insgesamt acht Einheiten und kostet 600 Euro.
Menschen, die ALG II beziehen, können in Absprache mit dem KCA die Kosten durch das KCA übernommen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Dauer der Vorbereitung auf die MPU über die gerichtlich angeordnete Sperrfrist hinausgehen kann. Dies hängt mit den vorgegebenen Beurteilungskriterien im Rahmen einer MPU zusammen.
Bemühen Sie sich daher zeitnah nach dem Entzug der Fahrerlaubnis telefonisch um einen Termin für Ihr Erstgespräch!