Ambulante Rehabilitation
Alternativ zur stationären Behandlung in einer Fachklinik oder auch im Anschluss an eine stationäre Rehabilitation bietet diese Behandlungsform eine enge Orientierung an der konkreten Lebensrealität und eine direkte Erprobung und Reflexion neu entwickelter Verhaltensweisen im sozialen Umfeld.
Angehörige oder andere Bezugspersonen können in die Behandlung mit einbezogen werden.
Wer kann eine ambulante Suchtbehandlung bzw. Rehabilitation in Anspruch nehmen?
Das Behandlungsangebot richtet sich an Alkohol-, Medikamenten-, Drogen- und Glücksspielabhängige, die
- abstinenzfähig sind
- einen relativ intakten und unterstützenden sozialen Hintergrund haben
- über die Motivation und Fähigkeit verfügen, gesetzte Strukturen und Vereinbarungen einzuhalten und sich auf einen Prozess der Veränderung einzulassen
- keine gravierenden organischen, psychischen oder sozialen Störungen aufweisen
- im Anschluss an eine stationäre Entwöhnungsbehandlung weitere therapeutische Begleitung benötigen.
In vorbereitenden Gesprächen wird die Motivation geklärt, die Indikation gestellt und der Antrag an den Kostenträger gemeinsam mit dem/der Klient*in vorbereitet.
Wie sieht die ambulante Rehabilitation aus?
Die Behandlung besteht im Wesentlichen aus:
- wöchentlichen Gruppentherapiesitzungen
- ergänzenden Einzel- und Bezugspersonengesprächen
- begleitenden therapeutischen Angeboten, z.B. Stressbewältigung und Rückfallprävention
Die Regelbehandlungszeit umfasst:
- einen Zeitraum von 6- 12 Monaten; in Einzelfällen kann die Behandlung bis zu 18 Monaten verlängert werde
Ziele sind:
- eine dauerhafte und zufriedene Abstinenz
- Aufbau und Festigung von Selbstsicherheit und Selbstwert
- eine Stabilisierung im psychischen, sozialen und körperlichen Bereich
- die Sicherung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
Kostenträger sind in der Regel die Rentenversicherungsträger, im Einzelfall auch die Krankenkassen. Mit Selbstzahlern werden Kostenbeiträge vereinbart.