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Langzeitarbeitslose

Praxisgebühr und Zuzahlungen abschaffen

Die Praxisgebühr wurde eingeführt, um medizinisch nicht notwendige Arztbesuche einzuschränken. Diese steuernde Wirkung hat sie nicht erreicht. Sie ist nur ein ergänzendes Finanzierungsinstrument mit hohen Bürokratiekosten.

Wer von Arbeitslosengeld II lebt, überlegt jede Ausgabe genau. Notwendige Arztbesuche werden aufgeschoben, um die Praxisgebühr zu sparen. Auch die Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen, die in den vergangenen Jahren eingeführt oder ausgeweitet wurden, schrecken diese Menschen ab. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungen, die Kosten einer Brille oder Krankengymnastik sind für diese Gruppe häufig schwer finanzierbar.

Die Caritas fordert:

  • Die Praxisgebühr muss abgeschafft werden, damit niemand aufgrund der Kosten einen notwendigen Arztbesuch verschieben muss.
  • Niemand soll zum Arzt gehen, nur weil er so seine Vereinsamung durchbrechen und sein Bedürfnis nach sozialen Kontakten stillen kann. Deshalb braucht es zum Beispiel mehr Angebote der offenen Altenhilfe.
  • Die Befreiungsregelung bei Zuzahlungen für Medikamente und Heil- oder Hilfsmittel muss unbürokratischer gestaltet werden.
  • Bestimmte Gruppen wie Wohnungslose oder Schwerbehinderte müssen grundsätzlich freigestellt werden.
  • Die Eigenbeteiligung bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten sowie bei Hilfsmitteln, die als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens für behinderte Menschen gelten, müssen für Härtefälle ebenfalls abgeschafft werden.

Update im November 2012

  • Die Regierungskoalition hat beschlossen, die Praxisgebühr für alle ab 2013 abzuschaffen. Damit wird eine entscheidende Forderung der Caritas umgesetzt, die vor allem Menschen mit wenig Geld zu Gute kommen wird.

Autor/in:

  • Online-Redaktion DCV
Quelle: caritas.de

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Gesundheitsprävention Neues Konzept

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