Kurberatung
In Zusammenarbeit mit dem Müttergenesungswerk bieten wir die Vermittlung in Mutter- und Mutter-Kind-Kuren sowie Vater- und Vater-Kind-Kuren an. Die Beratung umfasst sowohl die Hilfestellung bei der Kurbeantragung als auch die Suche nach einem geeigneten Kurhaus. Zur Nachsorge kann derzeit ebenfalls ein Angebot über das Müttergenesungswerk vermittelt werden.
Auf diese Weise soll ein erfolgreicher und nachhaltiger Kurerfolg erreicht werden.
Aufgrund einer Erweiterung des § 23 SGB V sind jetzt auch Kurmaßnahmen für pflegende Angehörige im Rahmen einer Mütterkur möglich. Hierzu beraten wir Sie gerne!
Hier gelangen Sie auf die Seiten des Müttergenesungswerks.
Wir weisen darauf hin, dass wir nur bei Kuranträgen innerhalb des Main-Kinzig-Kreises beraten können.
Ihr Weg zu einer Kur
- Sie nehmen Kontakt zu Ihrem Hausarzt auf und besprechen mit diesem Ihren Wunsch. Ihr Arzt hat in seiner Software das Formular 64 - die Verordnung für eine Mutter-/Vater-Kind-Kur. Der Fokus dabei liegt auf den Mütter-/Väterspezifischen Belastungen, die überhaupt erst eine solche Kur ermöglichen. Deshalb sollten diese auch entsprechend in der Verordnung vermerkt sein.
- Wenn Kind-/er Sie begleiten sollen ist zu klären, ob auch diese Behandlungen erhalten sollen. Wenn ja, benötigen Sie vom Kinderarzt das Formular 65, in dem die Erkrankungen des Kindes aufgeführt sind. Sollen Kind/-er nur als Begleitkind(er) mitfahren, können sie auch auf Ihrer Verordnung vermerkt werden.
- Sobald Ihnen die Formulare vorliegen, können Sie einen Termin in Ihrer Beratungsstelle vereinbaren. Bei diesem Termin wird eine geeignete Klinik und ein Termin für die Maßnahme ausgewählt. Die Beantragung der Kur sowie die Platzreservierung erfolgt über Ihre Beratungsstelle. Wir vermitteln ausschließlich Kliniken aus dem Verbund des Müttergenesungswerkes. Sie können die Mutter-/Vater-Kind-Kur aber auch direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragen, die dann eine Klinik für Sie auswählt.